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   OLG Brandenburg, 27.01.2022 - 10 UF 95/21   

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https://dejure.org/2022,3241
OLG Brandenburg, 27.01.2022 - 10 UF 95/21 (https://dejure.org/2022,3241)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27.01.2022 - 10 UF 95/21 (https://dejure.org/2022,3241)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27. Januar 2022 - 10 UF 95/21 (https://dejure.org/2022,3241)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückführung eines Kindes nach Polen; Verbringung oder Zurückhalten eines Kindes unter Verletzung des Sorgerechts; Keine Pflicht zur vorherigen Anhörung eines fünfjährigen Kindes

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • AG München, 29.06.2021 - 528 F 12176/20

    Feststellung der Elternschaft einer Mit-Mutter

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.01.2022 - 10 UF 95/21
    Das Familiengericht kann sich unmittelbar oder durch Vermittlung der deutschen Verbindungsrichter im Europäischen Justiziellen Netz für Zivil- und Handelssachen an den jeweiligen ausländischen Verbindungsrichter wenden und um Auskunft zu dem in der Sache anwendbaren ausländischen Recht und dessen Anwendung in der ausländischen Rechtspraxis bitten (AG München, Beschluss vom 29.06.2021 - 528 F 12176/20, NJW 2022, 252 m. zust. Anm. Menne; AG Hamm, Beschluss vom 12.03.2021 - 3 F 25/21, FamRB 2022, 61; Menne, NJ 2021, 497, 499; Menne FamRZ 2018, 1644, 1646).

    Angesichts des Umstands, dass das Verfahren nach dem HKÜ besonders beschleunigt geführt werden soll (§ 38 Abs. 1 IntFamRVG, vgl. auch Art. 11 Abs. 2 HKÜ), liegt ein bedeutsamer Vorteil eines Vorgehens über die Verbindungsrichter darin, dass die vermittelte Rechtsauskunft in aller Regel sehr schnell vorliegt (Menne, NJW 2022, 252, 253).

  • OLG Stuttgart, 18.03.2015 - 17 UF 44/15

    Internationale Kindesentführung: Berücksichtigung einer ausländischen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.01.2022 - 10 UF 95/21
    Ein solches "Hin-und-her-Verbringen" des Kindes ist auch durch den präventiven Zweck des HKÜ nicht zu rechtfertigen; das Kind würde ohne Rücksicht auf seine Bedürfnisse als bloßes Streitobjekt behandelt (OLG Stuttgart, Beschluss vom 18.03.2015 - 17 UF 44/15, BeckRS 2015, 6196 Rn. 29).

    In einem solchen Fall würde sich das Gericht im ersuchten Staat gerade in Widerspruch zu dem Gericht im Herkunftsstaat setzen (OLG Stuttgart, Beschluss vom 18.03.2015 - 17 UF 44/15, BeckRS 2015, 6196 Rn. 33).

  • OLG Brandenburg, 06.10.2021 - 10 UF 75/21

    Ablehnung der Rückführung minderjähriger Kinder in den Heimatstaat Polen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.01.2022 - 10 UF 95/21
    Anders kann es im Einzelfall liegen, wenn sich das Kind schon seit annähernd einem Jahr in Deutschland aufhält, hier fest in den Alltag integriert ist und auf Grund seines Alters einen autonomen Willen dahin äußern kann, bei dem in Deutschland lebenden Elternteil dauerhaft leben zu wollen (vgl. Senat, Beschluss vom 06.10.2021 - 10 UF 75/21, BeckRS 2021, 31323).

    Im Hinblick auf das bereits angesprochene besondere Beschleunigungsgebot gemäß § 38 IntFamRVG besteht eine gewisse Nähe zu den Verfahren der einstweiligen Anordnung gemäß §§ 49 ff. FamFG; insbesondere ist es auch hier grundsätzlich nicht angezeigt, im Wege der Amtsermittlung ein Sachverständigengutachten einzuholen, welches zusätzlichen Arbeitsaufwand erfordern würde (Senat, Beschluss vom 06.10.2021 - 10 UF 75/21, BeckRS 2021, 31323).

  • OLG Düsseldorf, 28.12.2020 - 1 UF 172/20

    Kindesrückführung nach Frankreich nicht wegen der Corona-Virus-Pandemie

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.01.2022 - 10 UF 95/21
    Die Gefährdungseinschätzung hat überdies zu berücksichtigen, dass es dem entführenden Elternteil regelmäßig zuzumuten ist, mit dem Kind in den Herkunftsstaat zurückzukehren, um etwaige Belastungen aus einem Wechsel der Obhutsperson abzuwenden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.12.2020 - 1 UF 172/20, NJW 2021, 1960 Rn. 20).

    Dem steht nicht die vom Antragsteller in seinem Schriftsatz vom 07.01.2022 angeführte Entscheidung des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 28.12.2020 - 1 UF 172/20, NJW 2021, 1960) entgegen.

  • BGH, 18.03.2020 - IV ZR 62/19

    Kfz-Unfall in Deutschland: Anwendbares Recht für Regressanspruch des litauischen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.01.2022 - 10 UF 95/21
    Wie der Tatrichter sich diese Kenntnis verschafft, liegt in seinem pflichtgemäßen Ermessen (BGH, Urteil vom 18.03.2020 - IV ZR 62/19, EuZW 2020, 580 Rn. 23, beck-online).

    Auch dies hängt jedoch stets von den Besonderheiten des einzelnen Falls ab (BGH, Urteil vom 18.03.2020 - IV ZR 62/19, EuZW 2020, 580 Rn. 24, beck-online).

  • AG Hamm, 12.03.2021 - 3 F 25/21

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Titels betreffend die elterliche

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.01.2022 - 10 UF 95/21
    Das Familiengericht kann sich unmittelbar oder durch Vermittlung der deutschen Verbindungsrichter im Europäischen Justiziellen Netz für Zivil- und Handelssachen an den jeweiligen ausländischen Verbindungsrichter wenden und um Auskunft zu dem in der Sache anwendbaren ausländischen Recht und dessen Anwendung in der ausländischen Rechtspraxis bitten (AG München, Beschluss vom 29.06.2021 - 528 F 12176/20, NJW 2022, 252 m. zust. Anm. Menne; AG Hamm, Beschluss vom 12.03.2021 - 3 F 25/21, FamRB 2022, 61; Menne, NJ 2021, 497, 499; Menne FamRZ 2018, 1644, 1646).
  • OLG Karlsruhe, 16.12.2014 - 2 UF 266/14

    Internationale Kindesentführung: Unzumutbarkeit der Kindesrückführung in den

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.01.2022 - 10 UF 95/21
    Der Zweck des HKÜ, entführte oder zurückgehaltene Kinder möglichst schnell wieder in den Herkunftsstaat zurückzuführen und auf diese Weise auch eine Sorgerechtsentscheidung des zuständigen Gerichts oder der zuständigen Behörde am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Kindes sicherzustellen, erfordert eine Rückführung gerade nicht, wenn die zuständige Behörde im Ursprungsland bereits eine Entscheidung über den Aufenthalt des Kindes getroffen hat, so dass zu erwarten ist, dass der entführende Elternteil das Kind nach einer Rückführung jederzeit wieder mit nach Deutschland nehmen kann (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.12.2014 - 2 UF 266/14, NJOZ 2015, 1554 Rn. 53).
  • BVerfG, 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98

    Gegenläufige Kindesrückführungsanträge

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.01.2022 - 10 UF 95/21
    Ist die Rückkehr für diesen Elternteil mit staatlichen Sanktionen verbunden, so sind diese als Folge der rechtswidrigen Entführung hinzunehmen (BVerfG, Beschluss vom 29.10.1998 - 2 BvR 1206/98, NJW 1999, 631, 632).
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